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Rechtliche Betreuung ist eine soziale Dienstleistung.
Das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 löste das alte Vormundschaftsrecht ab. Es stärkt die Rechte der Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und/oder einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise allein zu regeln.
In persönlichen Gesprächen werde ich mit Ihnen Ihre gesundheitliche, finanzielle und soziale Lebenssituation besprechen. Wir werden Ihre Wünsche nach Veränderung gemeinsam herausfinden und Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten einschätzen.
Ihre Lebensweise und Ihre Wünsche sind für mich Leitlinien für alle abgesprochenen Handlungen und Entscheidungen. Sie erhalten Hilfen und Unterstützung, um Ihr Leben zufriedener und abgesicherter führen zu können.
Auf der Grundlage unserer Absprachen und Übereinkünfte werde ich
um nur einige Beispiele zu nennen.
Legitimiert werden diese Tätigkeiten durch die vom Betreuungsgericht angeordneten Aufgabenkreise. Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig die Notwendigkeit der Betreuung. Der Betreuer unterliegt der Aufsicht und Kontrolle des zuständigen Betreuungsgerichtes.
Dipl.-Sozialarbeiterin
Berufsbetreuerin
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer/-innen e.V., (BdB e.V.), eingetragen im
Bdb-Qualitätsregister
Mitglied im Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft VEE e.V., eingetragen im VEE-Qualitätsregister