Als Verfahrensbeistand begleite ich das Kind im familiengerichtlichen Verfahren, damit die Position des Kindes gestärkt wird.
Der Verfahrensbeistand wird zum Wohl des Kindes mit der Ermittlung des Kindeswillens und seiner Wünsche und Vorstellungen, die der Verfahrensbeistand in das familiengerichtliche Verfahren einbringt, von den Amtsgerichten beauftragt.
Dem Verfahren liegen oft Konflikte der Eltern bezüglich der elterlichen Sorge und des Lebensmittelpunktes des Kindes zugrunde. Es kann in solchen Konfliktsituationen häufig keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Kind ist aufgrund seines Alters, seines Entwicklungsstandes, der Familiendynamik oder eines Loyalitätskonfliktes gegenüber den Eltern nicht in der Lage und völlig überfordert, eine Entscheidung zwischen den Eltern zu treffen.
Als „Anwältin des Kindes“ sehe ich es als meine Aufgabe, zum Wohle des Kindes und mit dem Kind die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, um eine Gefährdung des leiblichen, seelischen und geistigen Wohls des Kindes unter Beachtung der Kinderrechte im Sinne der UN-Konvention zu vermeiden.
Dipl.-Sozialarbeiterin
Berufsbetreuerin
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer/-innen e.V., (BdB e.V.), eingetragen im
Bdb-Qualitätsregister
Mitglied im Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft VEE e.V., eingetragen im VEE-Qualitätsregister